Polen: Umsatzsteuer 2017

8. March 2017 | Reading Time: 4 Min

Steuern Tax news TPA

Zustäzliche 30%-ige Sanktion bei nicht ordnungsgemäßer Umsatzsteuerabrechnung

Das Gesetz über die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes in Polen vom 1. Dezember 2016 sowie einiger anderer Gesetze bringt eine Reihe von Änderungen. Unter ihnen sind u.a. zusätzliche, Unregelmäßigkeiten bei der Mehrwertsteuer-Abrechnung betreffende, steuerliche Verpflichtungen sowie eine Begrenzung der Möglichkeit der quartalsweisen Mehrwertsteuer-Abrechnung, aber auch Änderungen bei den Grundsätzen des Umsatzsteuervorabzugs.

Im Folgenden finden Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Aspekte der Gesetzesnovelle. Der Großteil der Steueränderungen tritt am 1. Januar 2017 in Polen in Kraft.

Neue Sanktionen in Polen

Eine zusätzliche Sanktion bei der Mehrwertsteuer – wann 30% und wann 20%??

Die Finanzämter erlegen eine zusätzliche steuerliche Verpflichtung bei der Mehrwertsteuer auf, sofern der Steuerpflichtige:

  • unzulässig den Betrag der abzuführenden Mehrwertsteuer mindert oder den Betrag der Umsatzsteuerrückzahlung erhöht (das betrifft auch in folgende Abrechnungszeiträume zu übertragende Überschüsse);
  • keine Umsatzsteuererklärung vorlegt oder die steuerlichen Verbindlichkeiten nicht einzahlt.

Die Sanktion beträgt 30% des Betrags der unzulässigen Minderung / Erhöhung der Rückzahlung.

Die Sanktion wird nicht auferlegt, sofern:

  • der Steuerpflichtige vor der Einleitung der Betriebsprüfung / des Prüfverfahrens eine entsprechende Umsatzsteuer-korrekturerklärung vorgelegt sowie den entsprechenden Betrag einschließlich der Verzugszinsen eingezahlt hat;
  • für den Fall, dass – wiederum vor der Einleitung der Betriebsprüfung / des Prüfverfahrens – die Unregelmäßigkeiten aus Rechenfehlern, offensichtlichen Fehlern oder der Aufnahme der Steuer in anderen Abrechnungszeiträumen fol-gen;
  • der Steuerpflichtige eine natürliche Person, welche für die gleiche Verfehlung auf der Basis des Steuerstrafrechts zur Verantwortung gezogen werden kann, ist.

Wenn nach Beendigung der Betriebsprüfung oder im Laufe des Prüfverfahrens der Steuerpflichtige seine Umsatzsteu-ererklärung vorlegt oder korrigiert und die entsprechenden Beträge einzahlt, beträgt die Höhe der zusätzlichen Ver-pflichtung 20%.

Perspektive des Immobilienmarkts

Diese Novelle kann einen negativen Einfluss auf den Markt der als Erwerb einzelner Eigentumsbestandteile struktu-rierten Transaktionen haben. In solch einer Situation muss der Wert des potentiellen Risikos der Reklassifizierung der Transaktion des Erwerbs eines Betriebs / seines organisierten Teils zusätzlich die Höhe der Sanktion bei der Mehrwertsteuer berücksichtigen.

Sanktion in Höhe von 100%

Diese steuerliche Verpflichtung wird dann auferlegt, wenn die zu niedrige Bewertung der Steuer oder Überschätzung der Steuerrückzahlung aus Steuerbetrug folgt (also z. B. aus Rechnungen von nicht existierenden Firmen, die nicht ausgeführte Leistungen betreffen oder nicht der Wirklichkeit entsprechende Beträge) und beträgt 100%.

Weitere wichtige Steueränderungen 2017

Umsatzstzerrückerstattung in Polen

Die Umsatzsteuerrückerstattung innerhalb von 25 Tagen wird die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen erfordern, z. B.:

  • Die entrichtete Umsatzstezer resultiert aus Rechnungen, welche die in Gänze und über ein Bankkonto beglichenen zu zahlenden Schuldbeträge des Steuerpflichtigen (gilt für Schuldbeträge über 15.000 zł) betreffen. Die die Entrichtung der Steuer über ein Bankkonto bestätigenden Dokumente sind dem Finanzamt vorzulegen;
  • Der Betrag der zu entrichtenden MwSt. aus Überträgen übersteigt nicht 3.000 zł;
  • Der Steuerpflichtige ist als Umsatzsteuerpflichtiger registriert und ist nicht von der Zahlung dieser befreit und legte in den letzten direkt vor dem Zeitraum, für den der Antrag auf Umsatzsteuervorabzug vorgelegt wurde, liegenden 12 Monaten für jeden Abrechnungszeitraum Umsatzsteuererklärungen vor.
Immobilienmarkt: Immobilien & Umsatzsteuer in Polen

In vielen Situationen sind nicht alle Bedingungen der beschleunigten Umsatzsteuerrückerstattung erfüllt. Im Besonderen betrifft dies die Frage die Übertragung oder den Erwerb von Immobilien zugunsten einer neu gegründeten Gesellschaft. In der Praxis ist also anzunehmen, dass eine Übergangsfinanzierung für die zu entrichtende Umsatzsteuer über einen Zeitraum von mehr als 60 Tagen (Regeltermin der Umsatzsteuer-Rückerstattung und deren Verlängerung während einer eventuellen Kontrolle) erforderlich wird.

Quartalsweise Abrechnung der Umsatzsteuer nur für kleine Steuerpflichtige

Die Eliminierung der Möglichkeit der quartalsweisen Abrechnung der Umsatzsteuer. für andere als kleine Steuerpflichtige wurde durch die Novelle vorgesehen. Die Einschränkungen betreffen auch neue Steuerpflichtige während der ersten 12 Monate ihrer Tätigkeit.

Umgekehrte Belastung bei Bauleistungen

Die Novelle erweitert die Anwendung des Schemas der umgekehrten Belastung bei den im Anhang 14 des Gesetzes genannten Bauleistungen. Beispielsweise wird dieser Mechanismus die mit der Errichtung von Gebäuden zu Wohn- und anderen Zwecken zusammenhängenden Bauleistungen betreffen.

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Steuerupdates 2017: Umsatzsteuer

Solidarische Verantwortung des Bevollmächtigten bei Umsatzsteuerrückständen

Im Fall der Registrierung des Steuerpflichtigen durch einen Bevollmächtigten trägt dieser eine solidarische Verantwortung gemeinsam mit der Einheit bis zu einem Betrag von 500 Tsd. PLN für Steuerrückstände aus Tätigkeiten, die in den letzten 6 Monaten ausgeführt wurden.

In der Praxis bedeutet das, dass Berater und Buchhalter nur ungern die Rolle des für die Registrierung der Einheiten verantwortlichen Bevollmächtigten übernehmen werden.

Wenn Sie noch Fragen zur Umsatzsteuer in Polen haben, kontaktieren Sie unsere lokalen Steuer-Experten in Polen.

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