Tschechien: Elektronische Umsatzerfassung

6. October 2016 | Reading Time: 2 Min

Am 1. Dezember 2016 wird in der Tschechischen Republik ein neues Umsatzerfassungssystem eingeführt, bei dem die Unternehmen ihre Bargeldtransaktionen über ein Online-System der Steuerbehörde direkt melden müssen. In der Regel werden die Registrierkassen der Steuerpflichtigen mit einem Server des Finanzministeriums verbunden, die die Informationen über die Umsätze in Echtzeit weiterleiten. Der Server des Ministeriums vergibt einen eindeutigen Transaktionscode, der auf jeder von der Registrierkasse ausgegebenen Quittung aufgedruckt sein muss.

Wann muss die Registrierkasse in Tschechien verwendet werden?

Diese Verpflichtung gilt für alle in der Tschechischen Republik einkommensteuerpflichtigen Unternehmen, die Zahlungen für ihre Waren oder Dienstleistungen in anderer Form als mittels Banküberweisung (z.B. Bargeld, Kreditkarte, Bankomatkarte, Scheck, Essensgutscheine usw.) entgegennehmen.

Die nachstehende Tabelle gibt die Einführungstermine pro Wirtschaftssektor an, wobei die erste Etappe am 1. Dezember 2016 beginnt:

Einführung der elektronischen Umsatzerfassung nach Branchen

Etappe

 Beginn mit

 Branchem

1.Etappe  1. Dezember 2016  Dienstleistungen im Hotel- und Gastgewerbe
2.Etappe  1. März 2017  Einzelhandel und Großhandel
3.Etappe  1. März 2018  sonstige Tätigkeiten mit Ausnahme der in der 4. Etappe genannten, z.B. Freiberufler,
Transport, Landwirtschaft
4.Etappe  1. Juni 2018  ausgewählte Handwerksberufe und Produktionstätigkeiten

Erhöhung der Steuereinnamen durch die Registrierkasse

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Hauptzweck der elektronischen Umsatzerfassung ist die Eindämmung der Schattenwirtschaft und die Erhöhung der Steuereinnahmen ohne Anhebung der nominellen Steuerlast. Auch wenn dazu keine offiziellen Erklärungen abgegeben wurden, scheint eines der Hauptziele die Gastronomiebranche zu sein, wo seitens der Steuerbehörden weitreichende Steuerhinterziehung vermutet wird. Im Gegenzug für diese strengere Regelung wird mit 1. Dezember 2016 der Umsatzsteuersatz für Dienstleistungen in der Gastronomie von 21% auf 15% gesenkt.

Wenn Sie Fragen zu den neuen Registrierkassen-Bestimmungen in Tschechien haben, kontaktieren Sie TPA Managerin Jana Jirmásková per Email: jana.jirmaskova@tpa-group.cz.

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