Steuer Highlights in Montenegro 2019

21. March 2019 | Reading Time: 2 Min

Tax Highlights Montenegro

Die wichtigsten Steueränderungen in Montenegro 2019.

1. Körperschaftsteuer in Montenegro

  • Unternehmen und Zweigniederlassungen mit Gewinnabsicht sind körperschaftsteuerpflichtig. Der Steuersatz (Flatrate) beträgt einheitlich 9 %.
  • Die Erstellung und die Übermittlung einer Verrechnungspreisdokumentation an das Finanzamt ist in Montenegro nicht verpflichtend. Der Steuerpflichtige ist jedoch verpflichtet seine Verrechnungspreise auf Fremdüblichkeit zu überprüfen und gegebenenfalls die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage anzupassen.
  • Verluste können zeitlich begrenzt auf 5 Jahre vorgetragen werden.
  • Der Quellensteuersatz beträgt einheitlich 9 % und wird auf Dividenden, Zinsen, Lizenzen, Mieteinkünfte, Veräußerungsgewinne, Beratungsleistungen sowie auf Leistungen betreffend die Marktforschung oder die Wirtschaftsprüfung erhoben.

2. Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge

  • In Montenegro ansässige Personen unterliegen mit ihrem Welteinkommen der Steuerpflicht, während nichtansässige Personen nur eingeschränkt auf Einkommen aus montenegrinischen Quellen der Steuerpflicht unterliegen.
  • Der progressive Einkommensteuertarif sieht Steuersätze von 9 % und 11 % vor.
  • Sonstige Einkünfte, außer den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, müssen in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden und unterliegen einheitlich einem Steuersatz von 9 %.
  • Zusätzlich zur Lohnsteuer wird noch eine Super-Steuer eingehoben. Die Bemessungsgrundlage ist die Lohnsteuer, während der Steuersatz von den lokalen Selbstverwaltungen bestimmt wird.
  • Der Quellensteuersatz beträgt 9 %
  • Die verpflichtenden Sozialversicherungsbeiträge umfassen Pensions- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung (20,5 %), Krankenversicherung (12,8 %) und Arbeitslosenversicherung (1 %).

3. Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

  • Die Grundsteuer von 0,25 % bis 1 % wird eingehoben auf Eigentumsrechte an unbeweglichem Vermögen (Gebäude und Grund) von Unternehmen und natürlichen Personen sowie auf Nutzungsrechte an staatlichen Immobilien.
  • Der Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien (zB durch Kauf, Tausch, Erbschaft, Schenkung sowie die Einlage und Entnahme von Immobilien in Gesellschaften) in Montenegro unterliegt der Grunderwerbsteuer von 3 %.

4. Umsatzsteuer in Montenegro

  • Der Normalsteuersatz beträgt 21 %, während der ermäßigte Steuersatz 7 % beträgt.
  • Lieferort von Gegenständen ist grundsätzlich jener Ort, in dem sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsmacht befindet.
  • Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich bei Erbringung an einen Unternehmer (B2B) grundsätzlich nach dem Ort, von dem der Empfänger sein Unternehmen bzw. seine leistungsempfangende Betriebsstätte betreibt (Empfängerortprinzip). Im Falle der Erbringung von sonstige Leistungen an einen Nicht-Unternehmer (B2C) gilt als Ort der sonstigen Leistungen grundsätzlich der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Bei bestimmten sonstigen Leistungen (zB Grundstücksleistungen, Transportleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen, etc.) gelten Sonderbestimmungen.

 

 

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