Steuerliche Verbesserungen in Rumänien

31. January 2017 | Reading Time: 2 Min

Durch die Regierungsnotverordnungen betreffend Steuerrecht Ende 2016 und Anfang 2017 wurde eine Reihe von Änderungen vorgenommen. Als unternehmerfreundlich sind insbesondere folgende Punkte zu erwähnen:

1. Steuerliche Verbesserungen

  • Die Anwendung der Steuerbefreiung auf reinvestierte Gewinne wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. Außerdem wird es Steuerpflichtigen nun auch möglich sein, bei Erwerb von Softwarerechten von der genannten Steuervergünstigung zu profitieren;
  • Die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von – gemäß dem Bildungsgesetz durchgeführten technischen und berufsorientierten – Bildungsprogrammen angefallenen Ausgaben gelten nunmehr als steuerlich absetzbar. Diese umfangreiche steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Berufsaus- und -fortbildung wurde schon lange erwartet und stellt eine wesentliche Initiative zur Verbesserung der allgemeinen beruflichen Ausbildung und Qualifikation in Rumänien dar;
  • Eine gänzliche Befreiung von der Körperschaftsteuer für die ersten 10 Jahre für Steuerpflichtige, die ausschließlich in der Forschung und Entwicklung tätig sind;
  • Auch wurden die Steuern in Zusammenhang mit Mikrounternehmen, insbesondere bei Neugründung zum Vorteil der Steuerpflichtigen geändert;
  • Weiters wurden einige Arten von Erträgen in der Einkommensteuer (zB Stipendien) steuerfrei gestellt.

Insgesamt stellen die oben genannten Änderungen eine Verbesserung der steuerlichen Situation in Rumänien dar und sind zu begrüßen.

2. Verschlechterungen für Unternehmer

Wegfall der SV-Höchstbeitragsgrundlage

Negativ zu erwähnen ist, dass „überfallsartig“ die Höchstbemessungsgrundlage (fünffacher Wert des Durchschnittslohnes) in Zusammenhang mit der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträge bei selbstständigen Einkünften und bei unselbstständigen Einkünften auf Seiten der Arbeitgeber weggefallen ist;

Klaus Krammer, Partner TPA, Slowakei, Rumänien, Steuerberater Slowakei, business development, business advisorStarke Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes

In diesem Zusammenhang zu erwähnen ist, dass auch der gesetzliche Mindestlohn erheblich erhöht wurde.

Diese Maßnahmen stellen erhebliche Mehrkosten für Arbeitgeber dar. Seitens der Wirtschaft wurde insbesondere die sehr kurzfristige Einführung dieser Änderungen kritisiert, weil die Unternehmer vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, und es dadurch keine Möglichkeit gegeben hat, die Mehrkosten in den Budgetplanungen zu berücksichtigen.

Der Autor des Artikels, Klaus Krammer, ist österreichischer Staatsbürger und seit April 2009 als Leiter des German and English Desk bei TPA Rumänien tätig.