Steuer Highlights Slowakei 2019

21. March 2019 | Reading Time: 2 Min

Slovakia - Tax highlights

Slowakische Steuerberater und-experten haben die wichtigsten Steueränderungen des Jahres zusammengefasst: Was Investoren und Unternehmer aktuell über Steuern in der Slowakei wissen sollten!

1. Reduzierung des Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsdienstleistungen auf 10 %

Der Nationalrat hat eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschlossen, wodurch der Steuersatz bei Beherbergungsdienstleistungen in der Slowakei von 20 % auf 10 % reduziert wird.

Dieser reduzierte Steuersatz kommt bei Beherbergungsdienstleistungen mit dem Code 55 in der statistischen Güterklassifikation nach Wirtschaftszweigen (CPA) zur Anwendung. Dieser Code umfasst folgende Leistungen:

  • 55.1 Beherbergungsdienstleistungen in Hotels, Gasthöfen und Pensionen
  • 55.2 Ferienunterkünfte und andere kurzfristige Beherbergungsdienstleistungen
  • 55.3 Campingplatz- und Caravanparkdienstleistungen
  • 55.4 Sonstige Beherbergungsdienstleistungen.

Die Gesetzesnovelle verfolgt das Ziel einer erhöhten Nachfrage nach Beherbergungsdienstleistungen in der Slowakei. Die Novelle tritt am 1.1.2019 in Kraft.

2. Sonderabgabe für Handelsketten

Ein neues Gesetz sieht für Handelsketten eine Verpflichtung zur Zahlung einer Sonderabgabe vor.

Die neue Regelung gilt für Unternehmen in der Gastronomiebranche, deren Umsatz zu mindestens 25 % aus dem Verkauf von Speisen an Konsumenten stammt und die Standorte in mindestens 15 % aller Bezirke mit gleichem Design und gleichen Kommunikations- und Marketingmaßnahmen haben.

Die Abgabe beträgt 2,5 % des Nettoumsatzes der relevanten Abgabenperiode, welche grundsätzlich drei aufeinander folgende Kalendermonate umfasst.

3. Online-Kassen („e-Kassa“)

Der Zweck der Einführung der online-Kasse ist, dass alle Unternehmen, die momentan eine elektronische oder virtuelle Registrierkasse verwenden, künftig per Internetanschluss online mit dem Portal der slowakischen Finanzverwaltung verbunden werden. Dadurch erhält die slowakische  Finanzverwaltung einen sofortigen Zugriff auf die realisierten Transaktionen und kann die Gültigkeit der Kassenbelege in Echtzeit laufend überprüfen. Dadurch soll Steuerhinterziehung und Steuerbetrug vorgebeugt werden und man erhofft sich zusätzliche Steuereinnahmen für das Staatsbudget in der Slowakei.

Die Pflicht, elektronische Registrierkassen zu verwenden, haben grundsätzlich nunmehr alle slowakischen Unternehmer, welche Produkte verkaufen oder Dienstleistungen erbringen (abgesehen von gesetzlich spezifizierten Dienstleistungen) und dadurch Bargeld beziehen.

Die Umsetzung des neuen Registrierkassen-Gesetz in der Slowakei in zwei Etappen verläuft:

  • Die erste Etappe beginnt mit 1.4.2019 und betrifft Unternehmen, die nun erstmalig eine Registrierkasse verwenden müssen bzw. freiwillig eine Registrierkasse verwenden möchten.
  • Mit der zweiten Etappe am 1.7.2019 wird der Internetanschluss an das E-Kassen-System obligatorisch für alle Unternehmen in der Slowakei.

Das Registrierkassen-Gesetz tritt am 1.1.2019 in der Slowakei in Kraft.

 

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