Steuer Highlights Polen 2019

21. March 2019 | Reading Time: 3 Min

Tax highlights Poland

Im Jänner 2019 wurden umfassende Änderungen im polnischen Steuergesetz verankert, die eine gemeinsame Zielsetzung verfolgen, nämlich die Beschränkung der Verminderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage sowie der Gewinnverlagerung. Die Gesetzesänderungen sollen jedoch auch Erleichterungen für den Steuerpflichtigen mit sich bringen. In der Folge werden die wichtigsten Änderungen und Steuer-Highlights unserer Steuerexperten aus Polen im Überblick dargestellt.

1. Körperschaftsteuer in Polen

Ermäßigter Körperschaftsteuersatz von 15 %

Der ermäßigte Körperschaftsteuersatz wurde von 15 % auf 9 % gesenkt, wobei jedoch künftig strengere Anwendungsvoraussetzungen gelten. Als Anwendungsvoraussetzung gilt, neben dem Status einer kleinen Gesellschaft (ausgenommen Gesellschaften im Gründungsjahr), künftig auch eine Umsatzerlösobergrenze von EUR 1,2 Millionen (bzw. dem Gegenwert in PLN) im jeweiligen Veranlagungsjahr. Der ermäßigte Steuersatz gilt nicht auf Veräußerungsgewinne und im Falle der Wegzugsbesteuerung.

Safe harbour und Verrechnungspreise in Polen

Reformen gibt es auch in Bezug auf Verrechnungspreise. Am wichtigsten scheint uns, dass im Gesetz künftig direkt auf den Fremdvergleichsgrundsatz Bezug genommen wird und die Verrechnungspreise jenen zwischen unabhängigen Parteien entsprechen sollen. Weiters gibt es ab sofort Freigrenzen (safe harbour) für Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung und Darlehen. Innerhalb dieser Freigrenzen soll die Steuerbehörde von einer Anpassung des Einkommens (des steuerlichen Verlustes) des Steuerpflichtigen absehen, sofern bestimmte formale Bedingungen gemäß dem Körperschaftsteuergesetz erfüllt werden.

Verpflichtende Verrechnungspreisedokumentation

Die Verpflichtung zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation und deren Inhalt hängen von gewissen Schwellenwerten sowie der Art der Transaktion ab. Bis zu einem Schwellenwert von PLN 2 Millionen besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation (ausgenommen bei Beträgen von über PLN 100.000 in bestimmten Fällen, zB Joint Ventures oder Partnerschaften). Ausgangsbasis der Verrechnungspreisdokumentation ist das Local File, welches verpflichtend eine Benchmark-Analyse umfasst. Übersteigen die Konzernumsätze den Betrag von PLN 200 Millionen oder wird ein Konzernabschluss erstellt, muss vom Steuerpflichtigen auch ein Master File erstellet werden. Vereinfachungen betreffen insbesondere die Befreiung von der Dokumentationspflicht von Geschäften zwischen inländischen verbundenen Unternehmen, wenn die Steuerpflichtigen keinen steuerlichen Verlust ausweisen und auch keine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.

Rückerstattungsverfahren bei Quellensteuern

Zudem sind Änderungen in Bezug auf Quellensteuern zu beachten (anwendbar ab Juni 2019 bzw. Jänner 2020). Im Falle von geleisteten Zahlungen an einen Vertragspartner, die den Betrag von PLN 2 Millionen in einem Steuerjahr übersteigen, ist vom Abzugsverpflichteten zunächst zwingend die Quellensteuer mit dem jeweiligen Prozentsatz nach polnischem Recht einzubehalten und zu entrichten. Erst in einem zweiten Schritt kann der Abzugsverpflichtete oder der Zahlungsempfänger die Rückerstattung der Quellensteuer beantragen. In gewissen Ausnahmefällen kann der Quellensteuerabzug gänzlich unterbleiben bzw. ein reduzierter Quellensteuersatz gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung gelangen.

Mindestkörperschaftsteuer in Polen

Die Mindestkörperschaftsteuer betrifft Eigentümer bzw. Miteigentümer von in Polen gelegenen Immobilien, die, zumindest teilweise, vermietet oder verleast werden bzw. einem ähnlichen Rechtstitel unterliegen.

Wegzugsbesteuerung

Neu eingeführt wurde eine Wegzugsbesteuerung betreffend nicht realisierten Gewinne  die, bei Verlegung eines Wirtschaftsguts in Ausland oder bei Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit eines bisher unbeschränkt Steuerpflichtigen, erhoben wird.

Neues zum PKW: Leasing, Elektroauto

Schlussendlich gibt es auch noch Änderungen im Zusammenhang mit PKW. Überschreiten Abschreibungs- und Versicherungsaufwendungen von angeschafften oder geleasten (Operating Leasing) PKW die angemessene Obergrenze von Netto PLN 150.000 bzw. PLN 225.000 im Falle von Elektroautos, sind die die Obergrenze überschreitenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. In Fällen der Privatnutzung, ist der Betriebsausgabenabzug auf 75 % der Ausgaben eingeschränkt.

2. Einkommensteuer 2019 in Polen

Geltung der Neuerungen aus der KöSt

Die meisten der oben angeführten Änderungen gelten auch für das Anwendungsgebiet des Einkommensteuergesetzes, wie etwa die Regelungen hinsichtlich der Verrechnungspreise oder die Ausführungen betreffend Quellensteuer und der Wegzugsbesteuerung (teilweise Unterschiede), den Regelungen bezüglich PKW und der Mindesteinkommensteuer.

Neue 4%ige Solidarabgabe

Neu eingeführt wurde eine Solidaritätsabgabe von 4 % des Einkommens. Bemessungsgrundlage ist das Einkommen das PLN 1 Mio übersteigt abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und bestimmten CFE-Beträgen.

3. Umsatzsteuer (VAT Split)

Fortführung des Splittmechanismus

Der 2018 eingeführte freiwillige Splitmechanismus bei Zahlungen in PLN an den Lieferanten wird auch in 2019 fortgeführt.

Bei Anwendung dieses Mechanismus‘ wird die Zahlung an den Lieferanten aufgesplittet, wobei der Nettobetrag auf das Bankkonto des Lieferanten überwiesen und die Umsatzsteuer auf ein spezielles USt-Konto überwiesen wird. Der Vorteil dabei ist die Vermeidung von möglichen negativen steuerlichen Konsequenzen (zB zusätzliche Umsatzsteuerschuld).

 

 

 

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