Es gibt ein neues staatliches Beihilfenprogramm zur Förderung von Investitionen in rumänische KMUs (HG 937/2016).
Laufzeit, Budget und Ziel des Programms
- Dieses Programm wird aus rumänischen Staatsgeldern finanziert und vom Wirtschaftsministerium betreut.
- Für 2017 bis 2020 beträgt das Budget für dieses Programm 900 Millionen Lei – das entspricht in etwa 200 Millionen Euro – wobei die Möglichkeit einer Aufstockung besteht.
Was wird gefördert?
In Frage kommende Ausgaben für das neue rumänische Förderungsprogramm:
- Baukosten für Produktionsgebäude (bis zu 375 Euro/m2)
- Mietkosten für Produktionsgebäude (bis zu 5 Euro/m2/Monat, Mindestvertragsdauer 5 Jahre zum Zeitpunkt der Einreichung)
- Fertigungsanlagen, Maschinen, Messgeräte usw. – nur Neuausstattung
- Lizenzen, geistige Eigentumsrechte usw.
Welche Bedingungen müssen für die Förderung erfüllt werden?
Eine staatliche Beihilfe für in Frage kommende Ausgaben kann nur dann gewährt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Der Antragsteller plant eine Erstinvestition in Rumänien (ausgenommen einige wenige Wirtschaftssektoren, die nicht in Frage kommen)
- Das Projekt hat einen Gesamtwert (ohne USt.) von mindestens 1 Million Euro
- Mit der Umsetzung des Projekts darf nicht vor Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags begonnen werden
- Das Unternehmen erzielte im Jahr vor der Antragstellung einen Gewinn
- Das Unternehmen verfügte im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr über ein positives Eigenkapital
- Der Antragsteller hat keine ausstehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem allgemeinen Staatshaushalt
- Der Antragsteller wurde nicht als ein in Schwierigkeiten befindliches Unternehmen eingestuft
- Der Antragsteller ist nicht insolvent, in Konkurs, einem rechtlichen Umstrukturierungs-, Vollstreckungs- oder Auflösungsverfahren unterworfen oder in einer ähnlichen Situation
- Die angebotene staatliche Beihilfe hat einen Anreizeffekt auf die Investition
- Die durch das Programm finanzierten Vermögenswerte werden ausschließlich vom Antragsteller verwendet, sie werden im Vermögensregister des Antragstellers eingetragen und stehen nach Abschluss des Projekts mindestens 3 Jahre lang mit dem Investitionsprojekt in Zusammenhang
- Die Vermögenswerte können nicht von einer verbundenen Gesellschaft erworben werden
Bewertungskriterien für die Förderungsgenehmigung
Zu den wichtigsten Bewertungskriterien für die Auswahl und Genehmigung von Projekten zählen die Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze, der Gesamtwert der Investition und die Entwicklungsstufe des Gebiets, in dem die Investition getätigt wird.
Empfänger
- KMUs
Betrag und Prozentsatz der staatlichen Beihilfe
|
Höchstbetrag der staatlichen Beihilfe |
Maximaler Prozentsatz für Mikro- und Kleinunternehmen |
Maximaler Prozentsatz für mittelständische Unternehmen |
Bukarest – 2017 |
1,1 Millionen EUR |
35% |
25% |
Bukarest – 2018 bis 2020 |
1,1 Millionen EUR |
30% |
20% |
Kreis Ilfov |
1,1 Millionen EUR |
35% |
25% |
Westregion |
1,1 Millionen EUR |
40% |
30% |
Nordwesten, Mitte, Nordosten, Süden, Südwesten, Kreis Oltenien |
1,1 Millionen EUR |
70% |
60% |
Die Empfänger können ihre Anträge im Frühling 2017 stellen. Die Anträge sind elektronisch beim Wirtschaftsministerium einzureichen. Nach dem Ende der Einreichfrist hat das Wirtschaftsministerium 45 Arbeitstage lang Zeit für die Bewertung der Projekte.
Sollten Sie Fragen zum neuen staatlichen Förderung für Investitionen in rumänische KMUs haben, kontaktieren Sie bitte unsere Experten in Rumänien.
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