Kroatien: Pflichten für ausländische Vermieter

22. July 2016 | Reading Time: 2 Min

Alles über aktuelle Steuern und Steuersätze in Kroatien im TPA Investieren in Kroatien

TPA Steuernavigator Kroatien

In Kroatien werden Immobilien nicht nur von kroatischen Staatsangehörigen sondern auch von ausländischen Personen vermietet. Das heißt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der EU und der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EU-Bürger“) bzw. von anderen Personen, die weder kroatische Staatsangehörige noch Staatsangehörige der EU oder Staatsangehörige der Mitgliedstaaten des EWR („Drittländer“) sind. Was gibt es steuerlich für ausländische Vermieter in Kroatien zu beachten?

Von Drittländern: Vermieter in Kroatien

Vermieter, die Staatsangehörige von Drittländern sind, sind verpflichtet eine Gesellschaft in Kroatien zu gründen bzw. ein Gewerbe in dem Ort anzumelden, wo sie ihre Leistungen anbieten. Mit der Gründung der Gesellschaft oder des Gewerbes haben sie dann die gleichen Rechte und Pflichten wie ein kroatischer Steuerzahler.

Sie wollen eine Gesellschaft in Kroatien gründen, damit Sie eine gekaufte Wohnung oder ein Haus vermieten können? Melden Sie sich bei TPA Partner Bojan Huzanic: Der Steuerberater spricht perfekt deutsch und englisch und kennt das kroatische Steuersystem.

Vermieter anderer EU-Mitgliedstaaten

Vermieter, die Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten sind, können in Kroatien seit dem 1. Juli 2013 Immobilien vermieten, ohne eine Gesellschaft oder ein Gewerbe gründen zu müssen.

Umsatz- und Einkommensteuerpflicht für ausländische Vermieter

Falls der Vermieter (EU-Bürger) kein Gewerbe oder eine Gesellschaft in Kroatien gründet, ist er dazu verpflichtet vor Beginn der Vermietung folgende Schritte zu unternehmen:

1. Genehmigung für Vermietung

Der Vermieter, der in Kroatien eine Immobilie vermieten will, muss in der zuständigen Behörde für Tourismus eine Genehmigung einzuholen.

2. Umsatzsteuer-Anmeldung in Kroatien

Nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen zum Vermieten in Kroatien muss sich der Vermieter mindestens 15 Tage vor dem Beginn der Vermietung umsatzsteuerlich registrieren.

3. Monatliche Umsatzsteueranmeldung

Danach besteht die Pflicht die monatliche Umsatzsteueranmeldung einzureichen. Eine Umsatzsteuerbefreiung auf Basis der Kleinunternehmerregelung von ausländischen Unternehmen kann nicht in Anspruch genommen werden.

4. Jährliche Einkommensteuererklärung

Haneder, osteuropa Steuerberater, Unternehmen Kroatien, markt eintritt investitionen, internationales SteuerrechtEbenso ist eine ertragsteuerliche Registrierung mit der jährlichen Abgabe einer Einkommensteuererklärung für ausländische Vermieter in Kroatien verpflichtend.

Haben Sie Fragen zum Vermieten in Kroatien?

Steuerberater Thomas Haneder ist Experte für Kroatien und den gesamten mittel- und südosteuropäischen Raum. Sollten Sie planen Ihre Immobilie in Kroatien zu vermieten, kontaktieren Sie unseren Steuer-Experten für Kroatien.

 

Ihr Kontakt: