Digitalsteuer: EU Digital Tax Package

29. November 2018 | Reading Time: 2 Min

Die Zukunft der Besteuerung der digitalen Wirtschaft ist im Wandel. Vor allem weltweit tätige Digitalkonzerne stehen im Fokus der öffentlichen Steuerdebatte. Wohin geht die Reise? TPA Steuerexperten Iris Burgstaller und Yasmin Wagner über die Digitalsteuer und das EU Digital Tax Package!

Digitalisierung: Zeit für neue digitale Steuern

Digitale Disruption in Geschäftsmodellen, Änderungen in Wertschöpfungsketten – vor allem die Entwicklung vom Konsumenten zum Prosumenten – und unter anderem die Markt-Dominanz einer Handvoll US Technologieunternehmen machen es notwendig, Steuern und Besteuerung neu zu denken.

Steuermodelle für Digitalkonzerne

In der öffentlichen Steuerdebatte in Europa steht die Besteuerung der (hauptsächlich in den USA ansässigen) Digitalkonzerne im Vordergrund. Ihre Marktkapitalisierung stellt die der meisten traditionellen Industriekonzerne in den Schatten. Einige dieser Unternehmen sind durch Steuermodelle aufgefallen, die unter anderem Anlass für den OECD/ G20 Base Erosion und Profit Shifting Aktionsplan waren.

OECD: Das EU Digital Tax Package

Doch diese OECD/G20-Maßnahmen gegen Steuerumgehung, von denen eine Reihe innerhalb der EU verpflichtend umzusetzen sind, sind der EU-Kommission noch nicht genug. Im März 2018 wurde das Digital Tax Package veröffentlicht.

Die von der EU-Kommission bevorzugte langfristige Lösung erweitert den herkömmlichen, eine physische Präsenz erfordernden Betriebsstättenbegriff um „digitale Betriebsstätten“. Digitale Betriebsstätten sollen zu einer Besteuerung im Mitgliedsstaat des Nutzers führen, wenn bestimmte Schwellenwerte (Umsatz, Anzahl der User bzw. Verträge) überschritten werden.

Da die Erfassung von digitalen Betriebsstättengewinnen u.a. einer Änderung der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen bedarf und insofern in nächster Zukunft nicht umsetzbar ist, schlägt der 2. Richtlinienentwurf eine schnelle Lösung vor.

Diese kurzfristige, interimistische Lösung sieht eine Besteuerung von bestimmten Umsätzen von Suchmaschinen, Social-Media-Anbietern und Vermittlungsplattformen vor, wenn deren Jahresumsatz weltweit EUR 750 Mio und deren Umsatz aus den digitalen Dienstleistungen innerhalb der EU EUR 50 Mio übersteigen.

Welche Alternativen gibt es zum EU Digital Tax?

1. Digitalsteuer: Bepreisung von Daten

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat unlängst ein alternatives Besteuerungskonzept der digitalen Wirtschaft vorgeschlagen: Nach ihrer Ansicht besteht in der Bepreisung von (Konsumenten-)Daten das zentrale Gerechtigkeitsproblem der Zukunft. Derzeit bezahlen Unternehmen für das Einsammeln von Kundendaten nichts.

Steuerlich könnte man hier ein umsatzsteuerpflichtiges Tauschgeschäft unterstellen – Daten des Kunden gegen Zurverfügungstellung von Online-Tools oder Services. Über Blockchain-Lösungen könnten diese Tauschtransaktionen verifiziert werden. Ein (großes) zu lösendes Praxisthema ist aber natürlich die Bewertungsfrage.

2. Digitalsteuer: Neue steuerliche Abschreibungsdauern

Die um über 10 Prozentpunkte niedrigere modellhaft ermittelte Effektivbesteuerung von Digitalkonzernen resultiert unter anderem auch daraus, dass diese stärker immaterielle Vermögenswerte einsetzen, bei denen entweder sofortige Absetzbarkeit der Ausgaben oder wesentlich kürzere Abschreibungsdauern als bei Gebäuden oder Maschinen vorliegen.

Ein Ansatz könnte also auch sein, neu über eine steuerliche Aktivierungspflicht bzw über die Abschreibungsdauern von immateriellen Wirtschaftsgütern zu diskutieren.

Ihr Kontakt: