Bulgarien: Steuer-Update 2020

11. March 2020 | Reading Time: 3 Min

2020 gibt es in Bulgarien vor allem zwei wichtige Steueränderungen: Die Umsetzung der EU Richtlinie 2018/822, DAC 6 – Meldpflicht bei grenzüberschreitenden Gestaltungen, sowie die Quick Fixes der Umsatzsteuer.

1. Umsetzung der Richtlinie 2018/822 des Rates (DAC 6)

Die bulgarische Steuerversicherungsverfahrensordnung wurde abgeändert, um die Richtlinie 2018/822 des Rates bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung im Zusammenhang mit meldepflichtigen Regelungen, genannt DAC 6, in bulgarisches Recht zu übertragen.

Zweck der entsprechenden Änderungen der bulgarischen Steuerversicherungsverfahrensordnung ist es, die Steuertransparenz zu erhöhen, Maßnahmen gegen die Erosion der Steuerbasis und die Verschiebung von Gewinnen in Hoheitsgebiete mit günstigeren Steuerbedingungen sowie gegen eine potentiell aggressive Steuerplanung bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu setzen.

Die neuen Regelungen enthalten Meldepflichten für Berater und Steuerpflichtige hinsichtlich der Offenlegung allfälliger meldepflichtiger grenzüberschreitender Steuerregelungen gegenüber der Nationalen Steuerbehörde. Die Verfahrensordnung sieht Ausnahmen von den Meldepflichten für Vermittler wie Rechtsanwälte vor, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Definition für „meldepflichtige Regelungen“ ist breit gefasst und in Art. 143z der Verfahrensordnung enthalten. Berater, die der Meldepflicht unterliegen, können in zwei Hauptgruppen unterteilt werden:

Die erste Gruppe betrifft „Personen, die meldepflichtige grenzüberschreitende steuerliche Regelungen entwerfen, vermarkten, organisieren oder für die Umsetzung zur Verfügung stellen oder deren Umsetzung managen.“

Die zweite Gruppe betrifft „Personen, die in Anbetracht der relevanten Fakten und Umstände und ausgehend von den verfügbaren Informationen und dem relevanten Sachverstand, der erforderlich ist, um derartige Dienstleistungen zu erbringen, wissen oder nach menschlichem Ermessen wissen könnten, dass sie die Verpflichtung eingegangen sind, direkt oder vermittels anderer Personen Hilfe, Unterstützung oder Rat im Hinblick auf den Entwurf, die Vermarktung, Organisation, Verfügbarmachung zur Umsetzung oder Leitung der Umsetzung einer grenzüberschreitenden Steuerregelung zu leisten bzw. zur Verfügung zu stellen.“

Die Offenlegung gilt für alle Steuern ausgenommen MwSt., Zoll und Verbrauchsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Verwaltungsgebühren und vertragliche Forderungen.

Die im Gesetzbuch umgesetzten Meldefristen decken sich mit jenen gemäß DAC 6.

2. Quick Fixes für die Umsatzsteuer

Mit 1. Jänner 2020 wurden die folgenden „Quick Fixes“ in das bulgarische USt-Gesetz sowie die Umsetzungsordnung des MwSt.-Gesetzes übernommen.

  1. Entlastung für Abrufbestände. Bieten ein vereinfachtes Verfahren und eliminieren die Notwendigkeit einer MwSt.-Registrierung von Unternehmen, die Waren im Hoheitsgebiet des Landes liefern, die zur weiteren Lieferung innerhalb einer bestimmten Frist an bekannte Kunden bestimmt sind.
  2. Zuordnung von Transporten zu grenzüberschreitenden EU-Reihengeschäften. Die neuen MwSt.-Regelungen enthalten harmonisierte Kriterien, um zu bestimmen, welche der Transaktionen in einem Reihengeschäft als innergemeinschaftliche Lieferung gelten kann.
  3. Nachweispflicht für innergemeinschaftliche Lieferungen. Die Änderungen beziehen sich auf die Nennung konkreter Belegdokumente, die zum Nachweis der innergemeinschaftlichen Warenlieferung vorgelegt werden müssen.
  4. Verpflichtende UID-Nummer-Verifizierung und VIES-Meldung. Die Änderungen verpflichten den Kunden zur Bekanntgabe einer gültigen UID-Nummer sowie zur ordnungsgemäßen Einreichung der VIES-Meldung zwecks Beantragung des Nullsteuersatzes bei IG-Lieferungen. Bei Nichteinhaltung unterliegt die Lieferung im Versendestaat der MwSt.

Neues Mindestgehalt

Ab 1.1.2020 beträgt die gesetzliche Untergrenze für das Monatsgehalt BGB 610 (EUR 312).

 

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