Serbien: Covid-19 Maßnahmen

15. April 2020 | Reading Time: 5 Min

 

COVID19 virus Hilfe für Unternehmen

Update 15. April 2020

Maßnahmen des Finanzministeriums

Steuerzahler, die bereits einen Zahlungsplan mit den Finanzbehörden vereinbart haben, werden entlastet hinsichtlich

  • der Beendigung ihrer Zahlungsplan-Vereinbarungen,
  • der Aufhebung von Entscheidungen über einen Zahlungsplan und
  • der erzwungenen Steuereinhebung in Bezug auf einen Zahlungsplan.

Die Regeln werden ab der im März 2020 fälligen Rate angewendet.

Während des Ausnahmezustands werden die Zinsen auf nicht bezahlte in Höhe des Leitzins der Zentralbank festgesetzt. Derselbe Zinssatz wird auch für Steuerguthaben gelten.

Die serbische Nationalbank senkte ihren Leitzins am 11. März 2020 um 0,5% auf 1,75%.

Die oben genannten wurden mit dem „Erlass über steuerliche Maßnahmen während des Ausnahmezustands zur Verringerung der wirtschaftlichen Auswirkungen der durch das Virus SARS-CoV-2 verursachten COVID-19-Krankheit“ festgelegt, der am 20. März 2020 in Kraft trat.

Maßnahmen der Zentralbank

  • Die Zentralbank hat ein Moratorium für Schulden gegenüber Banken und Anbietern von Finanzleasing beschlossen.
  • Der Aufschub kann von allen Schuldnern (Einzelpersonen und juristische Personen) in Anspruch genommen werden, und sieht eine Aussetzung der Schuldenzahlungen für mindestens 90 Tage, dh für die Dauer des Notstands, vor.
  • Während des Aufschubs werden die Kreditnehmer / Leasingnehmer von ihren Zahlungsverpflichtungen befreit, und die Banken / Leasinggeber dürfen keine Verzugszinsen für fällige Beträge berechnen oder Vollstreckungsverfahren einleiten, um ihre Forderungen einzutreiben.
  • Banken / Finanzleasinggeber dürfen ihren Kunden keine Gebühren im Zusammenhang mit der Anwendung der oben genannten Maßnahmen berechnen.
  • Schuldner, die sich dafür entscheiden, ihre Verpflichtungen weiterhin wie ursprünglich mit der Bank / dem Finanzleasinganbieter vereinbart zu erfüllen, können dies tun.

Die oben genannten Maßnahmen sind mit 18. März 2020 in Kraft getreten.

Weitere Maßnahmen für Unternehmen in Serbien

Die Verordnung über steuerliche Vorteile und direkte Zahlungen an den privaten Sektor sowie die finanzielle Unterstützung der Bürger zur Minderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 (im Folgenden: Verordnung) wurde im Amtsblatt Nr. 54/20 vom 10. April 2020 veröffentlicht und ist am Tag der Veröffentlichung in Kraft getreten. Die Verordnung bildet den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der Maßnahmen des Hilfsprogramms.

Die wichtigsten Maßnahmen der Verordnung sind:

Steuerliche Erleichterungen

Stundung der Zahlung von Lohnsteuer und Sozialabgaben

Arbeitgeber können die Zahlung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben für März, April und Mai 2020 stunden. Eine Stundung der Zahlung für April, Mai und Juni 2020 ist nur für jene Arbeitgebern vorgesehen, die die Gehälter für März teilweise oder vollständig bis zum 10. April 2020 bezahlt haben. Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben wird bis zum 4. Januar 2021 gestundet. Bei Fälligkeit (4. Januar 2021) kann die Zahlung der kumulierten offenen Abgabe- und Beitragsverbindlichkeiten ohne Zinszahlung um bis zu weitere 24 Monate gestundet werden.

Stundung von Vorauszahlungen für die Körperschaftsteuer für das 2. Quartal 2020.

Vorauszahlungen für die Körperschaftsteuer für März, April und Mai 2020 können gestundet werden (für Steuerzahler mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr bezieht sich die Stundungsmöglichkeit auf Vorauszahlungen, die am 15. April, 15. Mai und 15. Juni 2020 fällig sind). Die Verbindlichkeit wird bis zur Abgabe der endgültigen Körperschaftsteuererklärung für 2020 gestundet. Bei Fälligkeit kann die Zahlung der kumulierten Steuerverbindlichkeiten ohne Zinszahlung nochmals um bis zu 24 Monate gestundet werden.

Spenden werden von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Zuwendung von zB Waren durch einen Mehrwertsteuerpflichtigen an das Gesundheitsministerium, die staatliche Krankenkasse oder an eine öffentliche Gesundheitseinrichtung, löst keine Mehrwertsteuer aus. Der Mehrwertsteuerpflichtige ist dennoch berechtigt, die Vorsteuer auf den Erwerb der zugewendeten Waren abzuziehen. Die Befreiung gilt für den Zeitraum des Ausnahmezustands.

Direkte Subventionen

Subventionen für Selbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen im Privatsektor

Diese Personen und Unternehmen haben Anspruch auf Barzuschüsse in Höhe des Mindestlohns für März 2020 pro Mitarbeiter. Die Zuschusszahlungen erfolgen in den Monaten Mai, Juni und Juli 2020.

Subventionen für große Unternehmen im Privatsektor

Diese Unternehmen haben Anspruch auf Barzuschüsse in Höhe von 50% des Nettomindestlohns, jedoch nur für diejenigen Arbeitnehmer, die ab dem 15. März 2020 aufgrund von Kurzarbeit oder einer Arbeitsunterbrechung in bezahlten Urlaub geschickt wurden (Artikel 116 und 117 des Arbeitsgesetzes).

Unternehmen können die steuerlichen Erleichterungen und Barsubventionen geltend machen, indem sie ein PPP-PD-Formular mit dem Zahlungstermin 4. Januar 2021 einreichen. Die angebotenen Maßnahmen können für folgenden Zeitraum in Anspruch genommen werden:

  • 3 Monate, wenn die PPP-PD bis Ende April 2020 eingereicht wird.
  • 2 Monate, wenn PPP-PD bis Ende Mai 2020 eingereicht wird.
  • 1 Monat, wenn PPP-PD bis Ende Juni 2020 eingereicht wird.

Auch Unternehmen, die keine Mitarbeiter beschäftigen, können die steuerlichen Erleichterungen und direkte Subventionen beantragen.

Ein Unternehmen kann das Recht auf Inanspruchnahme von steuerlichen Erleichterungen und Subventionen in folgenden Fällen verlieren, wenn:

  • eine Reduzierung der Mitarbeiterzahl um mehr als 10% zwischen dem 15. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 vorgenommen wird.
  • eine Zahlung von Dividenden erfolgt, nachdem die steuerlichen Erleichterungen und Barsubventionen in Anspruch genommen wurden (Ausnahme: Dividenden, die in Form von Aktien ausgegeben werden).

Für den Fall, dass ein Unternehmen das Recht auf Inanspruchnahme von steuerlichen Erleichterungen und Subventionen verliert, ist dieses Unternehmen verpflichtet, binnen 5 Tagen:

  • alle Verbindlichkeiten, für die eine Stundung gewährt wurde, inklusive Zinsen zu zahlen.
  • Subventionen inklusive Zinsen zurück zu zahlen

Folgende Unternehmen und Einrichtungen können keine steuerlichen Erleichterungen oder Subventionen beantragen:

  • Unternehmen, deren Anzahl der Beschäftigten vom 15. März 2020 bis zum 10. April 2020 um mehr als 10% gesunken ist. Zeitarbeiter, deren Beschäftigung zwischen dem 15. März 2020 und dem 10. April 2020 endete, werden bei der Berechnung der reduzierten Anzahl der Beschäftigten nicht berücksichtigt.
  • Einzelunternehmer, die ihre Geschäftstätigkeit vor dem 15. März 2020 vorübergehend eingestellt haben.
  • Neu gegründete Unternehmen, die sich vor dem 15. März 2020 im Unternehmensregister und für die Mehrwertsteuer registriert haben.
  • Banken, Versicherungen, Anbieter von Finanzierungsleasing, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, freiwillige Pensionskassen und deren Verwaltungsgesellschaften.
  • Unternehmen, die die Anzahl der Beschäftigten im Zeitraum vom 15. März 2020 bis zum Ende der Zahlung der letzten Subvention um mehr als 10% reduziert haben. Zeitarbeitnehmer, deren Beschäftigung innerhalb dieser Frist endet, werden nicht berücksichtigt.
  • Unternehmen, die bis Ende 2020 Dividenden ausschütten (mit Ausnahme von Dividenden, die als Aktien ausgegeben werden).
  • Staatlich finanzierte Einrichtungen (z. B. öffentliche Unternehmen, Einheiten der lokalen Verwaltung, Schulen)

Unterstützung bei der Finanzierung

  • EUR 200 Millionen Darlehen für Selbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen des privaten Sektors mit 1% Zinsen. Das Geld wird über den Serbischen Entwicklungsfonds verteilt.
  • 2 Milliarden EUR an Geschäftsbankkrediten, die durch Garantien der Regierung abgesichert sind

Überbrückungshilfen

  • Ankauf von Unternehmensanleihen durch die Regierung
  • Jeder erwachsene Bürger Serbiens erhält 100 EUR in bar.

 

Bleiben Sie gesund!

Sie finden im interaktigen PDF die COVID-19 Entlastungsmaßnahmen für folgenden CEE/SEE Länder: Albanien, Bulgarien, Österreich, Ungarn, Tschechien, Kroatien, Montenegro, Polen, Rumänien, Slowakei, Serbien und Slowenien!

COVID19- cee support programs for companies in CEE- TPA PDF

 

Ask our Experts!

 

Ihr Kontakt: